Ermäßigung der Schulgebühren nach Einkommen (für alle)

Abhängig von Ihrem Jahreseinkommen und unabhängig von der Nationalität Ihres Kindes können Sie auch in den Genuss einer Ermäßigung der Schulgebühren kommen.

Mit der Umstellung auf den Status einer Ersatzschule im September 2016, hat jede Familie mit einem Einkommen unter
54.000 Euro für bis zu zwei Kinder Anspruch auf die Ermäßigung der Schulgebühren. Bei drei oder mehr Kindern kann die Ermäßigung bereits bei Einkommen unter 68.000 Euro beantragt werden.

Zu diesem Zweck muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zum Einkommen an die Buchhaltung der Schule übermittelt werden.

Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf der Website der École Voltaire unter der Rubrik “Inscriptions et tarifs”.