Ermäßigung der Schulgebühren nach Einkommen (für alle)

Abhängig von Ihrem Jahreseinkommen und unabhängig von der Nationalität Ihres Kindes können Sie auch in den Genuss einer Ermäßigung der Schulgebühren kommen.

Mit der Umstellung auf den Status einer Ersatzschule im September 2016, hat jede Familie mit einem Einkommen unter
54.000 Euro für bis zu zwei Kinder Anspruch auf die Ermäßigung der Schulgebühren. Bei drei oder mehr Kindern kann die Ermäßigung bereits bei Einkommen unter 68.000 Euro beantragt werden.

Zu diesem Zweck muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zum Einkommen an die Buchhaltung der Schule übermittelt werden.

Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf der Website der École Voltaire unter der Rubrik “Inscriptions et tarifs”.

Beteiligen Sie sich an einer ganz besonderen Weihnachtsüberraschung für unsere Kinder!

UPDATE ! Unsere für den 18. Dezember geplanten Weihnachtsvorführungen werden daher nicht stattfinden können. Stattdessen werden sie auf einen neuen Termin verschoben, an dem die Kinder ihre Überraschung in vollen Zügen genießen können werden. 


Der erste Frost des Winters ist da und schon richten sich alle unsere Gedanken in voller Erwartung auf diesen magischen Abend: den Heiligabend! Wie sehr wir ihn herbeisehnen! Und in diesem Jahr wahrscheinlich mehr denn je… Denn nach zahlreichen Monaten des auferlegten Verzichts und diverser Einschränkungen, sehnen wir uns nun alle nach Momenten der Freude und Gemeinsamkeit. Sich mit der Familie vereinen zu können und unsere Lieben zu genießen, das ist es, was wir uns jetzt wünschen.

Vor diesen wohlverdienten feierlichen Zusammenkünften möchte das Büro des APE (Elternfördernvereins) das Jahresende jedoch mit einer ganz besonderen Aktion für unsere Kinder ausklingen lassen. Am letzten Schultag, den Freitag, 18. Dezember, werden alle Klassen der École Voltaire den ganzen Tag über von wunderbaren und bezaubernden Überraschungsgästen besucht werden, die mehr als einen Trick im Ärmel haben und den Kindern ein fröhliches Intermezzo bieten wollen. Damit verbinden wir den Wunsch, dass die Kinder mit diesen magischen Bildern im Kopf gut gestimmt in die Ferien gehen.

Zu unserem großen Bedauern kann die traditionelle Weihnachtsfeier aufgrund der aktuellen sanitären Lage dieses Jahr nicht stattfinden. Nachdem der Beschluss zum Aussetzen der Weihnachtsfeier bereits im vergangenen Juni gefasst wurde, hielten wir es jedoch für bedauernswert, den Kindern einen festlichen Moment, wie diesen, gänzlich vorzuenthalten. Deshalb haben wir eine Überraschung für sie vorbereitet (Schhhh… Der Weihnachtsmann hat sich dieses Jahr ein anderes Geschenk für die École Voltaire einfallen lassen!). 

GESCHENKIDEE

Um die Überraschungsaktion für diesen außergewöhnlichen Tag finanzieren zu können, appellieren wir nun auch an Ihre Großzügigkeit. Die Kinder aller Klassen haben in den vergangenen Wochen mit ihren Lehrern Selbstporträts angefertigt, die wir auf Stofftragetaschen übertragen haben – jene kleinen ökologischen Stofftaschen, die die umweltbelastenden Plastiktüten ersetzen. Diese Taschen, die mit den Werken unserer angehenden kleinen Künstler bedruckt sind, werden ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020 für 3 Tage an den Ein- und Ausgängen der Schulen zum Verkauf angeboten werden. Sie können sie zu einem Preis von 6€ pro Tasche oder 10€ für 2 Taschen erwerben.

Seien Sie versichert: Das Design dieser einzigartigen Taschen wird Ihnen ein Lächeln ins Gesicht zaubern! Und denken Sie bitte auch an die Großmutter, die vielleicht gerne eine dieser Taschen für den Strandbesuch im Sommer hätte!

Fragen Sie also ganz einfach nach den Taschen für die Klasse Ihres Kindes und helfen Sie uns dabei, allen Kindern der École Voltaire einen schönen Moment zu bescheren!

Covid19 : die zeite Welle rollt

Covid19 : Die Zweite Welle rollt

Dieser Newsletter stellt kurze Übersetzungen von aktuell wichtigen Informationen in der deutschen Tagespresse zur Coronasituation in Berlin und Brandenburg zusammen. Des Weiteren wird auch auf die Internetseiten der Französischen Botschaft in Berlin verwiesen, die aktuelle Analysen auf Französisch zusammengestellt hat.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das hängt in Deutschland, wie im Ausland von der Infektionslage ab. Sie sollten sich daher vorab über die Pandemie-Situation und darüber hinaus über die dortigen Coronamaßnahmen informieren. Für Deutschland hat die Bundesregierung eine Informationsseite zu den aktuell geltenden coronaspezifischen Verordnungen, bzw. Allgemeinverfügungen eingerichtet.

Sollten Sie eine private Auslandsreise planen, prüfen Sie bitte, ob das Land, in das Sie reisen wollen, ein Risikogebiet ist. Sollte das der Fall sein, müssen Sie sich nach Reiserückkehr in häusliche Quarantäne begeben. Sie sollten sich auch vorab informieren, welche Einreiseregelungen und welche Maßnahmen in Ihrem Gastland hinsichtlich der Eindämmung von COVID-19 gelten. Mehr Informationen dazu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

Außerdem können Sie sich auf der EU-Website Re-open EU über die Einreise-Regelungen der EU-Mitgliedstaaten informieren.

Quelle :

Corona-Prävention in Berlin – Fragen und Antworten

Stand: 10.10.2020

https://www.berlin.de/corona/faq/#faq_1_26

503 Corona-Neuinfektionen in Berlin – Zahl der Intensivpatienten steigt deutlich

In Berlin sind am Mittwoch 503 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet worden. Das geht aus dem aktuellen Lagebericht der Senatsverwaltung für Gesundheit hervor. 

Eine von drei Corona-Ampeln steht weiterhin auf Rot: Die 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche angibt, liegt bei 76,3. Am Vortag lag dieser Wert noch bei 71,5.

 

Der Berliner Bezirk mit der höchsten 7-Tage-Inzidenz ist weiterhin Neukölln (173,1), gefolgt von Mitte (118,2) und Tempelhof-Schöneberg (94,9). 

 

Weiterhin auf Grün stehen die beiden anderen Corona-Ampeln, die den 4-Tage-Reproduktionswert (0,92) und den Anteil der für Covid-19-Patienten benötigten Plätze auf Intensivstationen (4,5 Prozent) anzeigen.

Quelle :

https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-in-berlin-vor-dem-flughafen-schliesst-bereits-die-corona-teststelle-in-tegel/25655678.html

 

  1. Okt. 2020 16:41

Sophie Krause

Erstmals seit April mehr als 100 neue Corona-Infektionen in Brandenburg

Die Zahl neu festgestellter Ansteckungen mit dem Coronavirus schnellt auch in Brandenburg in die Höhe. Die Marke von 100 neuen Fällen wurde zum ersten Mal seit dem 24. April übertroffen. Von Dienstag bis Mittwoch seien 112 zusätzliche Infektionen hinzugekommen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Die Zahl der registrierten

Ansteckungen seit März übertraf die 5000er-Grenze und liegt bei 5083. Die meisten neuen Infektionen meldete der Landkreis Oberhavel mit 17, gefolgt von Potsdam mit 12. Derzeit gelten 763 Menschen als aktiv erkrankt, dies ist allerdings eine rechnerische Zahl aus bestätigten Infektionen abzüglich der genesenen und der gestorbenen Patienten. Geschätzt 4143 sind genesen.

 

In Brandenburg ist bisher kein Kreis oder keine kreisfreie Stadt ein Risikogebiet mit mehr als 50 neuen Corona-Fällen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, für die in anderen Ländern Beschränkungen gelten. Im Landkreis Oder-Spree und in der Stadt Cottbus sind aber weiter strengere Corona-Regeln in Kraft, weil dieser Wert dort jeweils über 35 liegt. Dann gilt eine Maskenpflicht auch in Büros und Gaststätten, wenn man nicht an einem festen Platz ist. Zu Privatfeiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen nur höchstens 50 Menschen kommen, zuhause höchstens 25 Menschen. Im Kreis Oder-Spree stieg die Zahl neuer Ansteckungen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen bei 41,9, in Cottbus sind es 41,1. (dpa)

Quelle :

  1. Okt. 2020 12:32

Sophie Krause

Müller will mit den Länderchefs über Beherbergungsverbot sprechen


Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) will den übrigen Länderchefs am Mittwoch seine Kritik am Beherbergungsverbot noch einmal erläutern. Dann treffen sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Beratungen im Kanzleramt. 

 

Berlin lehne das von der Mehrzahl der Bundesländer beschlossene Beherbergungsverbot nach wie vor ab, sagte eine Senatssprecherin am Dienstag. Danach sind Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen bei Reisen in viele Teile Deutschlands aus Risikogebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen nur möglich, wenn die Urlauber einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können.

Das gilt für Berlinerinnen und Berliner sogar für das Nachbarland Brandenburg. „Das Beherbergungsverbot macht keinen Sinn und schafft nur Verwirrung und Unverständnis“, sagte Müller. „Jeden Tag pendeln die Brandenburger nach Berlin und umgekehrt und begegnen sich. Aber zum Übernachten müssen sie zu Hause sein.“

Berlins CDU-Fraktionschef Burkard Dregger hat dem Senat am Montag vorgeworfen, selbst schuld an den Beherbergungsverboten zu sein. „Der Senat hat es zu verantworten, dass die Infektionszahlen den vereinbarten Grenzwert übersteigen“, kritisierte Dregger. Denn er setze die Infektionsschutzregeln in Berlin nicht ausreichend durch. Berlinweit ist der entsprechende Grenzwert weiter leicht gestiegen und lag am Montag bei 63,2. (dpa)

Quelle :

  1. Okt. 2020 15:18

Silvia Perdoni

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1798894

Kanzlerin nach Bund-Länder-Konferenz zu Corona-Pandemie “Es ist ganz wichtig, dass alle mitmachen”

Bundeskanzlerin Merkel hat sich mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona-Lage beraten. “Wir müssen die Zahl der Kontakte da reduzieren, wo die Infektionszahlen hoch sind, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten”, sagte die Kanzlerin. Bu

und und Länder seien mit ihrem Beschluss einen wichtigen Schritt gegangen. Kanzlerin Merkel nach der Bund-Länder-Konferenz zur Corona-Lage am. 14. Oktober.

“Wir sind in einer Phase der Pandemie, die ernst ist”, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie sei überzeugt, dass das, was wir in diesen Tagen und Wochen tun oder nicht tun, entscheidend dafür sein werde, wie wir durch die Coronavirus-Pandemie kommen. Am Mittwoch beriet sich Merkel mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur aktuellen Corona-Lage.

Die Kanzlerin appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch in der entscheidenden Phase des Herbstes weiter an die Regeln zu halten – Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften. Auch sei es wichtig, die Zahl der Kontakte da zu reduzieren, wo die Infektionszahlen hoch sind, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Wirtschaft nicht stärker zu gefährden.

Bund und Länder beschlossen entsprechend ihrer Hotspot-Strategie gegen die Infektionsdynamik unter anderem, spätestens bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche eine ergänzende Maskenpflicht (z.B. auch im Freien), eine Sperrstunde um 23 Uhr sowie Feiern im Familien- oder Freundeskreis zu begrenzen. 

Kommt der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren. In diesen Fällen ist insbesondere im ersten Schritt eine Kontaktbeschränkung einzuführen, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum nurmehr mit 5 Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen gestattet. Bund und Länder fordern eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden. Die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Beherbergung für Reisende aus besonders betroffenen Gebieten werden im Lichte der Erfahrungen und des weiteren Verlaufs des Infektionsgeschehens zum Ende der Herbstferien am 8. November neu bewertet. Auf dieser Grundlage soll eine möglichst einheitliche Anschlussregelung erarbeitet werden. Die zwischen Bund und Ländern besprochene neue Muster-Quarantäneverordnung für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten werden die Länder weitgehend einheitlich in ihren Länderverordnungen zum 8. November 2020 umsetzen. Danach gilt für Einreisende aus ausländische Risikogebieten ohne triftigen Reisegrund eine Quarantänezeit von 10 Tagen mit der Möglichkeit, durch einen negativen Test ab dem 5. Tag die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Für notwendige Reisen und Pendler sind detaillierte Ausnahmen vorgesehen.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften in geschlossenen Räumen dürfen nur noch 10 Personen zeitgleich anwesend sein, im Freien 50. Ab 10 Personen im Freien müssen Sie eine Anwesenheitsdokumentation führen, damit im Fall einer Infektion rückwirkend die Kontaktpersonen ausfindig gemacht und informiert werden können. Sollten mehr als 20 Personen anwesend sein, müssen Sie zudem ein Schutz- und Hygienekonzept erstellen. Um sich und andere zu schützen, sind Sie angehalten, auch im Privaten 1,5 Meter Abstand zu wahren, wenn Sie Menschen bei sich haben, mit denen Sie zum Beispiel nicht sowieso zusammenleben.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Grundsätzlich gilt der Appell weiter, die sozialen Kontakte möglichst gering zu halten. Von 23 bis 6 Uhr gilt ab sofort eine Einschränkung: Im Freien dürfen sich nur noch fünf Personen oder zwei Haushalte gemeinsam aufhalten. Im privaten Rahmen dürfen sich nur noch bis zu zehn Personen in geschlossenen Räumen treffen oder bis zu 50 Personen draußen. Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden. Das gilt auch für Veranstaltungen und Zusammenkünfte im privaten Bereich.

In einigen Bereichen, wie in der Pflege, können Sie den Mindestabstand nicht einhalten, dort gilt er beispielsweise nicht. Wie gehabt gilt dieser auch nicht für den Kontakt mit denjenigen, mit denen Sie gemeinsam in einem Haushalt leben, oder in einer Partnerschaft oder für die Sie ein Sorge- und Umgangsrecht haben. Der Mindestabstand gilt auch nicht, wenn jemand im Sterben liegt oder schwerstkrank ist.

Für Veranstaltungen gelten weiter Personenobergrenzen und auch im Einzelhandel und bei Sport- wie Freizeitangeboten muss weiter die Anzahl der Kunden und Teilnehmerinnen reguliert werden. In individuellen Schutz- und Hygienekonzepten müssen die Verantwortlichen darlegen, wie sie den Infektionsschutz für ihr Publikum oder für Teilnehmende gewährleisten. Dabei sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz und die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden zu berücksichtigen. Die Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln müssen gut sichtbar angebracht werden.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Ab 23 Uhr bis um 6 Uhr früh müssen in Berlin alle Restaurants, Bars, Cafés und Verkaufstellen schließen. Mit dem Herunterfahren der Öffnungszeiten soll eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. In dieser Zeit wird es auch eine weitergehende Kontaktbeschränkung für private Treffen im Freien geben. Maximal bis zu fünf Personen dürfen sich in dem genannten Zeitraum draußen treffen – oder zwei Haushalte. Für private Treffen in geschlossenen Räumen gilt, dass nur noch bis zu zehn Personen zusammenkommen dürfen.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Eine Mund-Nase-Bedeckung ist für bestimmte geschlossene Räume vorgeschrieben. Außerdem ist die Maske wichtig in Situationen, in denen Sie den Mindestabstand zu anderen Menschen schwer einhalten können – und damit das Infektionsrisiko steigt.

Die Maskenpflicht gilt in Büro- und Verwaltungsgebäuden und in Aufzügen. Wenn Sie sich an Ihrem festen Arbeitsplatz befinden und der Mindestabstand eingehalten wird, können Sie die Maske ablegen.

Auch für Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr, an Bahnhöfen, in Haltestellenbereichen, an Flughäfen und auf Fähren und Fährterminals, sowie beim Besuch von Einzelhandelsgeschäften besteht die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus muss in Gaststätten, beim Frisörbesuch oder auch beim Aufsuchen von ärztlichen Praxen ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Auf Demonstrationen mit über 100 Teilnehmenden ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Auch bei geringerer Anzahl an Teilnehmenden muss eine Maske getragen werden, sollte es zum Beispiel Sprechchöre auf der Demonstration geben.

Die vollständige Auflistung aller Bereiche, für die eine Pflicht besteht, finden Sie in der Infektionsschutzverordnung unter §4.

 

Die Mund-Nase-Bedeckung muss Mund und Nase bedecken, damit eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird.

Wenn Sie sich nicht an die Pflicht halten, müssen Sie mit einem Bußgeld von 50 bis 500 Euro rechnen.

Sollten Sie über keine Mund-Nase-Bedeckung verfügen, dürfen Sie auch einen Schal oder ein Tuch verwenden. Kinder bis einschließlich dem sechsten Lebensjahr, sowie Menschen, die aufgrund einer Behinderung wie Gehörlosigkeit oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können, sind von der Pflicht ausgenommen.

Informationen zur Handhabung und Reinigung sowie die Unterscheidung zwischen Alltagsmasken und medizinischen Masken finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Jede größere Ansammlung von Menschen birgt ein Infektionsrisiko, insbesondere, wenn Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden. Zum Schutze der Bevölkerung, auch der Demonstrierenden selber, ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beschlossen worden. Veranstalter sind verpflichtet, ein Hygienekonzept für ihre Demonstration vorzulegen. Da ein Wesen von Demonstrationen ist, dass die Teilnehmendenzahl sich im Verlaufe verändern kann, sind zusätzliche Vorkehrungen wichtig. Dazu zählt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Für Veranstaltungen gibt es weiterhin Obergrenzen für die Anzahl an Personen, die zeitgleich anwesend sein dürfen:

In geschlossenen Räumen gilt:

  • bei privaten Veranstaltungen: nicht mehr als 10 Personen
  • bei allen anderen Veranstaltungen: nicht mehr als 1.000 Personen

Im Freien gilt:

  • bei privaten Veranstaltungen: nicht mehr als 50 Personen
  • bei allen anderen Veranstaltungen: nicht mehr als 5.000 Personen

Die Veranstalter müssen ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten, in dem auch dargelegt ist, wie der Mindestabstand eingehalten werden kann und eine Anwesenheitsdokumentation führen, wenn geschlossene Räume bei der Veranstaltung mit genutzt werden, um schnell bei einem möglichen Infektionsfall reagieren zu können. Im privaten Rahmen muss bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen auch ein solches Konzept erstellt werden.

 

 

Versammlungen, also Demonstrationen oder Kundgebungen, dürfen ohne eingeschränkte Zahl an Teilnehmenden stattfinden. Ab einer Größe von mehr als 100 Personen muss auf Demonstrationen ein Mund-Nase-Schutz getragen werden, sollten Sprechchöre vorkommen, gilt die Pflicht auch schon für eine kleinere Demonstration. Die jeweiligen Versammlungsleitungen tragen die Verantwortung dafür, dass der Mindestabstand sichergestellt wird und die Hygieneregeln eingehalten werden und müssen das auch in einem Schutz- und Hygienekonzept darlegen können. Dokumentiert werden müssen die Anwesenden auf Demonstrationen nicht.

 

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Verantwortliche – etwa einer Veranstaltung – müssen die Teilnehmenden bzw. Anwesenden dokumentieren. Das gilt aktuell unabhängig davon, ob die Veranstaltung im geschlossenen Raum oder im Freien stattfindet. Durch die Dokumentation können im Fall einer Infektion, mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden und die betroffenen Menschen schnell kontaktiert werden. Die Informationen müssen enthalten: den vollständigen Namen, Telefonnummer, Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthalts, Anschrift oder E-Mail-Adresse, die Anwesenheitszeit, gegebenenfalls Platz- oder Tischnummer (in einem Restaurant zum Beispiel).

Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein, sollte das nicht der Fall sein, kann ein Bußgeld erhoben werden. Der Person kann außerdem der Zutritt verwehrt werden.

Die Bestimmungen für die Anwesenheitsdokumentation lesen Sie unter §3 der Verordnung.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Jeder Verein und jedes Fitnessstudio muss ein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können, in dem auch die pro Person erforderliche Mindestfläche pro Quadratmetern festgehalten ist.

Im Bereich Indoor-Sport muss grundsätzlich eine Anwesenheitsliste geführt werden für den Fall, dass es eine Infektion gibt. Wenn Sie sich im Sportstudio aufhalten, müssen Sie zudem eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, nur bei der Sportausübung selbst müssen Sie das nicht. Bei Kontaktsportarten müssen Sie immer eine Anwesenheitsdokumentation erstellen, – auch auf Sportanlagen im Freien. Es gelten weiterhin die allgemeinen Regeln der Infektionsschutzverordnung. Die Verantwortlichen müssen die Teilnehmenden vor Trainingsbeginn auf die jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepte hinweisen und auch dafür Sorge tragen, dass sie umgesetzt werden.

Im Bereich Mannschafts- und Gruppensport können feste Trainingsgruppen von bis zu 30 Personen einschließlich der Trainingsleitung zusammen trainieren.

Im Bereich Kampfsport kann in festen Trainingsgruppen von bis zu vier Personen zuzüglich der Trainingsleitung trainiert werden. Hier richtet sich die Zahl der insgesamt zulässigen Trainingsgruppen auf der Sportanlage nach der Größe der genutzten Sportanlage.

Auch feste Tanzpaare und andere Sportpaare können zusammen trainieren.

Zudem darf im Bereich Kanusport, Segelbootfahren und Rudern das Training stattfinden. Drachenboote sind davon ausgenommen.

Zur Unterstützung gemeinnütziger Sportvereine in Berlin wird ein Rettungsschirm Sport aufgespannt, der organisatorisch über den Landessportbund Berlin umgesetzt wird. Anträge finden Sie online beim Landessportbund. Dieses Angebot gilt bis zum 28.02.2021. Finanziell unterstützt werden nur Sportvereine, deren Schaden nachweislich durch die Corona-Pandemie entstanden ist. Der Senat stellt dafür 8 Millionen Euro bereit.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Sie sind dazu verpflichtet, neben anderen Bereichen auch im öffentlichen Nahverkehr in Berlin eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bund und Länder mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt haben sich darauf verständigt, die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen einheitlich zu regeln. Wenn Sie dagegen verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zu sechs Jahren, Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Bedeckung tragen können oder gehörlose und schwerhörige Menschen und ihre Begleitung.

Die Mund-Nase-Bedeckung muss Mund und Nase bedecken, damit eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird.

Den vollständigen Paragraphen zur Mund-Nase-Bedeckung finden Sie in der Verordnung unter §4.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welche Staaten als Risikogebiete einzustufen sind, also wo die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus hoch ist. Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht die Liste der Risikogebiete und aktualisiert sie fortlaufend. Sollten Sie aus einem Risikogebiet direkt oder über ein Nicht-Risikogebiet oder ein anderes Bundesland in Deutschland nach Berlin einreisen, müssen Sie mit einer 14-tägigen Quarantäne rechnen. Falls Sie sich über die aktuellen Fallzahlen informieren möchten, zeigt das RKI in einem interaktiven Dashboard, wie sich das Infektionsgeschehen in den jeweiligen Bundesländern darstellt.

Sollten Sie aus einem Risikogebiet direkt oder über ein Nicht-Risikogebiet oder ein anderes Bundesland in Deutschland nach Berlin einreisen, müssen Sie mit einer 14-tägigen Quarantäne rechnen. Das gilt auch für Risikogebiete in Deutschland. Falls Sie sich über die aktuellen Fallzahlen informieren möchten, zeigt das RKI in einem interaktiven Dashboard, wie sich das Infektionsgeschehen in den jeweiligen Bundesländern darstellt.

Über die weltweite Verbreitung des Coronavirus informiert die WHO sowie die Johns Hopkins University, beide ebenso mit einem interaktiven Angebot.

Über die Fallzahlen in Europa informiert das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten mit einer Liste.

 

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Berlin in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich in die häusliche 14-tägige Quarantäne begeben. Für die Meldung beim Gesundheitsamt können Sie auch die Aussteigerkarte nutzen. Auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamts sind Sie dazu verpflichtet, einen Test zu machen.

Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen und keine Symptome haben, haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an einer der Teststellen der Flughäfen Tegel und Schönefeld, am Hauptbahnhof oder am Zentralen Omnibusbahnhof testen zu lassen. Testmöglichkeiten bieten auch ausgewählte Arztpraxen – aber nur nach Terminvereinbarung. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen Sie sich in Quarantäne begeben. Ein Test ist kostenlos, wenn er in einem Zeitraum bis zu 72 Stunden nach Einreise erfolgt. Rückreisende mit Symptomen müssen sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und in Selbstquarantäne begeben.

Wer aus einem Risikogebiet kommt und bereits ein ärztliches Zeugnis mit einem negativen Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache vorweisen kann, das nicht älter als 48 Stunden ist, muss derzeit nicht in Quarantäne. Das ärztliche Zeugnis muss unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt nach dessen Aufforderung und spätestens bis 72 Stunden nach Einreise vorgelegt werden.

Mit Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb von Deutschland gemeint, für den oder für die zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine Corona-Infektion besteht. Die Einstufung erfolgt durch die Bundesregierung, namentlich durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt sowie das Bundesinnenministerium, und wird durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht.

Durchreisende müssen nicht in Quarantäne, wenn sie Berlin unverzüglich und auf direktem Wege wieder verlassen.

Die genauen Ausnahmeregelungen lesen Sie in der Verordnung im Teil 3 (Quarantänemaßnahmen) unter §9.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Die Quarantänemaßnahmen gelten in Berlin nicht für Einreisende aus innerdeutschen Risikoregionen. Jedoch sind die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vorab über die Regelungen in den Bundesländern.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1

Um die Lage der Pandemie für Berlin genau zu beurteilen und etwaigen Handlungsbedarf abzuleiten, hat der Senat ein Ampelsystem entwickelt. Um die Auswirkungen der beschlossenen Lockerungen beurteilen zu können, wurden Indikatoren vereinbart, die einerseits die Übertragungsdynamik und andererseits die Belastung des Gesundheitssystems im Blick haben. Dafür wird sowohl die Reproduktionszahl, die Zahl der Neuinfektionen sowie die Auslastung der Intensivstationsbetten betrachtet. Zusammen geben die drei Indikatoren ein aussagekräftiges Bild über die epidemiologische Lage.

Der Senat wird in einem schrittweisen Verfahren in mehreren Phasen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wieder lockern, soweit das Infektionsgeschehen und Auslastung der Krankenhäuser dies zulassen.

  • Indikator Reproduktionszahl:
    Die Reproduktionszahl gibt an, wie viele Menschen ein Infizierter ansteckt. Ein Wert über 1 führt zu einer Infektionsdynamik. Liegt der Wert mindestens an drei Tagen in Folge über 1,1, springt die Ampel auf Gelb. Liegt die Reproduktionszahl mindestens an drei Tagen in Folge bei mindestens 1,2, ist die Stufe Rot erreicht.
  • Indikator Zahl der Neuinfektionen pro Woche:
    Die Zahl von Neuinfektionen hat der Senat wie folgt eingestuft: Die Stufe Rot ist erreicht, wenn sich 30 Personen je 100.000 Einwohner*innen pro Woche neu infiziert haben. Die gelbe Stufe ist erreicht, wenn sich 20 Personen je 100.000 Einwohner*innen pro Woche neu infiziert haben. Die grüne Stufe liegt darunter.
  • Indikator Auslastung der Intensivstationsbetten:
    Wenn der Anteil der für COVID-19-Patient*innen benötigten Plätze auf Intensivstationen mehr als 15% beträgt, wird die Ampel auf Gelb gestellt. Bei einer Auslastung von mehr als 25% der vorhandenen Kapazitäten gilt Rot. Die grüne Stufe liegt unter 15%.
  • Bedeutung Ampelphasen „Gelb“ und „Rot“:
    Wenn zwei der drei o.g. Indikatoren gelb sind, besteht Erörterungsbedarf im Senat und die Vorbereitung möglicher Maßnahmen ist erforderlich. Sind zwei von drei der oben genannten Indikatoren rot, erfordert dies die Umsetzung von Maßnahmen bzw. die Rücknahme von Lockerungen.

15.10.2020 : https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_1